Skip to main content

Meldepflicht für CH-Bürger

Zuzug

Sie müssen innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis. Gebühr: Fr. 15.00.

Mitzubringen sind:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein / Familienausweis (nur für verheiratete Personen)
  • AHV-Nummer
  • Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
  • Nachweis der Hausratversicherung
  • Mietvertrag bei einer Miete

Wegzug

Definitiver Wegzug innerhalb der Schweiz: Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis.

Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Fräschels: Es erfolgt keine definitive Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.

Definitive Abmeldung ins Ausland: Die Abmeldung (mit Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.

Meldepflicht für Ausländer

Zuzug

A) Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Freiburg: Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in einer Gemeinde des Kantons Freiburg niedergelassen haben oder aufhalten, melden sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde an. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Aufenthalts- oder Niederlassungsausweis. Gebühr: Fr. 15.00.

Mitzubringen sind:

  • Anerkannte Ausweispapiere für den Eintritt in die Schweiz
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Familienbüchlein / Familienausweis (nur für verheirateten Personen)
  • AHV-Nummer Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
  • Nachweis der Hausratversicherung

B) Wohnsitzwechsel aus dem Ausland / einem anderen Kanton: Aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton herkommende ausländische Staatsangehörige mit einem gewünschten Aufenthalt von mehr als drei Monaten melden sich zunächst bei ihrer Ankunft bei dem kantonalen Amt für Bevölkerung und Migration an.

Detailinformationen erhalten Sie beim Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg.

Nach Erhalt der Bestätigung vom Amt für Bevölkerung und Migration erfolgt die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Aufenthalts- oder Niederlassungsausweis. Gebühr: Fr. 15.00.

Mitzubringen sind:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
  • AHV-Karte (falls schon vorhanden)
  • Mietvertrag

Wegzug

Definitiver Wegzug aus der Schweiz: Ausländische Staatsangehörige melden ihren definitiven Wegzug aus der Schweiz unmittelbar und persönlich beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) in Granges-Paccot. Alle volljährigen Personen der Familie, die der Wegzug aus der Schweiz betrifft, müssen ebenfalls so vorgehen und ihren Ausländerausweis von der Fremdenpolizei vorweisen. Das BMA teilt der Gemeinde den definitiven Wegzug aus der Schweiz mit.