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Feuerverbot AUSSERHALB der Waldgebiete aufgehoben. Grillieren im Wald nur an vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.

Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat das am 27. Juli 2026 erlassene vollständige Verbot für das Entfachen von Feuer im Freien und das Entzünden von Feuerwerkskörpern per sofort aufgehoben. 

Im Wald, wo die Brandgefahr immer noch erheblich ist, sind Feuer weiterhin nur in den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Die Grillstelle Fräschels ist somit wieder freigegeben.

Grund dafür sind die Niederschläge der vergangenen Tage und die günstige Wetterentwicklung. Die Waldbrandgefahr wurde von Stufe 4 auf Stufe 3 (erheblich) herabgesetzt. 

Ausserhalb der Waldgebiete hat sich die Brandgefahr wieder normalisiert.