Feuerverbot AUSSERHALB der Waldgebiete aufgehoben.
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat das am 27. Juli 2026 erlassene vollständige Verbot für das Entfachen von Feuer im Freien und das Entzünden von Feuerwerkskörpern per sofort aufgehoben.
Grund dafür sind die Niederschläge der vergangenen Tage und die günstige Wetterentwicklung. Die Waldbrandgefahr wurde von Stufe 4 auf Stufe 3 (erheblich) herabgesetzt.
Ausserhalb der Waldgebiete hat sich die Brandgefahr wieder normalisiert.
⚠️ Wichtig: Für die Waldgebiete gelten weiterhin die spezifischen Vorgaben des Amts für Wald und Natur. Die Grillstelle ist somit weiterhin nicht freigegeben