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Feuer im Freien im ganzen Kanton weiterhin verboten, einschliesslich im Rahmen der 1. August Feierlichkeiten

  • Aktuelles

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

 

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der erneut angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat heute auf Antrag des Kantonalen Stabs für Bevölkerungsschutz (KSBS) ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt ab sofort und schliesst die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag ein. Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Vegetationsbränden.

Folgende Aktivitäten sind ab sofort verboten:

  • Jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschliesslich Raketen, Böller, Vulkane, bengalische Zündhölzer und allen anderen pyrotechnischen Gegenständen;
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen;
  • Strassenvorführungen mit offenem Feuer, einschliesslich Lampionumzügen mit echten Kerzen;
  • Das Entzünden von Höhen- und Freudenfeuern (1.-August-Feuer);

Einzelheiten zum Feuerverbot sind unter News auf www.fr.ch zu finden.