Feuer im Freien im ganzen Kanton weiterhin verboten, einschliesslich im Rahmen der 1. August Feierlichkeiten
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der erneut angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat heute auf Antrag des Kantonalen Stabs für Bevölkerungsschutz (KSBS) ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt ab sofort und schliesst die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag ein. Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung sowie der Verhinderung von Wald- und Vegetationsbränden.
Folgende Aktivitäten sind ab sofort verboten:
- Jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschliesslich Raketen, Böller, Vulkane, bengalische Zündhölzer und allen anderen pyrotechnischen Gegenständen;
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen;
- Strassenvorführungen mit offenem Feuer, einschliesslich Lampionumzügen mit echten Kerzen;
- Das Entzünden von Höhen- und Freudenfeuern (1.-August-Feuer);
Einzelheiten zum Feuerverbot sind unter News auf www.fr.ch zu finden.