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Feuerwehr

Das vom Grossen Rat des Kantons Freiburg genehmigte Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen (BBHG) ist per 01.01.2023 in Kraft getreten. Die Organisation ist damit nicht mehr an politische Grenzen gebunden, sondern richtet sich nach einer Gefahr-/Risiko-Analyse. Die Organisation der Feuerwehr auf Ebene Bataillon muss mittels eines Gemeindeverbands sichergestellt werden. Ab sofort ist die Region (der Bezirk) für die Organisation der Feuerwehr zuständig. 

Im Seebezirks ist die Feuerwehr nun im Gemeindeverband des Seebezirks integriert.