Meldepflicht für CH-Bürger
Zuzug
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen, ab Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen. Als Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Niederlassungsausweis. Gebühr: Fr. 15.00.
Mitzubringen sind:
- Heimatschein
- Familienbüchlein / Familienausweis (nur für verheiratete Personen)
- AHV-Nummer
- Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
- Nachweis der Hausratversicherung
Wegzug
Definitiver Wegzug innerhalb der Schweiz: Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Fräschels: Es erfolgt keine definitive Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Definitive Abmeldung ins Ausland: Die Abmeldung (mit Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.












