Baugesuche
Ordentliches Verfahren
Die Formulare für die ordentlichen Bauverfahren können beim Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg heruntergeladen werden (s. Link bei Randspalte).
Vereinfachtes Verfahren
Bei einem vereinfachten Bauverfahren muss das offizielle „Formular 1“ des Kantons Freiburg ausgefüllt werden.
Eine Kopie vom Situationsplan des offiziellen Geometers genügt, sofern dieser aktuell ist. Im Weiteren sind massstabgetreue Pläne und Materialangaben zum Bauvorhaben zusammen mit den Formularen in sechsfacher Ausführung einzureichen.
Einreichung der Baugesuche
Sämtliche Baugesuche sind bei der Gemeindeverwaltung grundsätzlich in sechsfacher Ausführung bis spätestens 1 Woche vor dem nächsten Sitzungstermin der Bau- und Sicherheitskommission einzureichen.
Im Weiteren sind ein aktueller Situationsplan des offiziellen Geometers sowie massstabgetreue Pläne und Materialangaben zum Bauvorhaben zusammen mit den Formularen in sechsfacher Ausführung abzugeben.
Bitte beachten: Alle Baugesuche müssen termin- und fristgerecht bei der Gemeinde eingereicht werden; mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden.
Sitzungstermine Bau- und Sicherheitskommission 2012
Sitzungsbeginn jeweils um 19.30 Uhr
- Donnerstag, 24. Mai
- Donnerstag, 21. Juni
- Donnerstag, 19. Juli
- Donnerstag, 23. August
- Donnerstag, 20. September
- Donnerstag, 18. Oktober
- Donnerstag, 15. November
- Donnerstag, 13. Dezember












