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HarmoS
Eine Chance für die freiburgische Schule
Abstimmung vom 7. März 2010
Eine Angleichung des schweizerischen Bildungssystems
Infolge der föderalistischen Geschichte unseres Landes besteht die schweizerische Schule aus 26 Schulsystemen mit je eigenem Gesetz, eigener Struktur und eigener Organisation. Am Anfang des 21. Jahrhunderts ist eine solche Ungleichheit bei der obligatorischen Schule nicht mehr zeitgemäss. Die Bedürfnisse der heutigen mobilen Gesellschaft können nur erfüllt werden, wenn ein paar Eckwerte für alle Kantone gleich geregelt sind. Die Schweizer Schülerinnen und Schüler haben bei der international durchgeführten PISA-Studie recht gute Resultate erzielt, doch sind mit dieser Studie auch einige Schwächen zum Vorschein gekommen, die es nun unbedingt zu beheben gilt, wenn unser Land sein Bildungsniveau erhalten oder noch verbessern möchte. Dazu sind eine bessere Steuerung und Kontrolle des Systems erforderlich.
Das Schweizer Volk hat diese Erfordernisse erkannt, als es im Mai 2006 der Revision der Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit haushoher Mehrheit (zu 85,6%) zugestimmt hat. Die Artikel verpflichten die Kantone zur Harmonisierung einiger Grundpfeiler der schweizerischen Schule.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben die Kantone ein interkantonales Konkordat vorbereitet. Dabei haben sie dafür gesorgt, dass sie im Bildungsbereich weiterhin autonom sind und die Schule ortsgebunden und den jeweiligen Traditionen verpflichtet bleibt. Dies ist die Entstehungsgeschichte von HarmoS. Anfang 2006 fand die Vernehmlassung darüber statt, und am 14. Juni 2007 stimmten ihm alle 26 Erziehungsdirekto-rinnen und Erziehungsdirektoren einstimmig zu.
Im Kanton Freiburg hat die Vernehmlassung eine grosse Mehrheit befürwortender Stellungnahmen ergeben, und im Februar 2009 hat der Grosse Rat HarmoS einstimmig - bei zwei Enthaltungen - gutgeheissen.
HarmoS ist nicht...
- eine Zentralisierung und Uniformierung der Bildung
- eine weitere pädagogische Reform
HarmoS ist...
- eine gegenseitige Angleichung auf der Grundlage der in allen Schweizer Kantonen bewährtesten Strukturen und Ziele
- ein Werkzeug, das eine bessere Steuerung des Schulsystems erlaubt
- eine Schule, bei der die kantonale Autonomie erhalten bleibt: Jeder Kanton verpflichtet sich, die Grundsätze von HarmoS auf seine eigene Art umzusetzen.
Wesentlich bei HarmoS ist ...
- die Harmonisierung wesentlicher Elemente der obligatorischen Schule (Eintrittsalter, Stichtag, Anzahl und Dauer der Schulstufen ...)
- Einschulung ab dem 5. Altersjahr
- 11 Jahre obligatorische Schule
- zwei Jahre Kindergarten obligatorisch
- gemeinsame Ziele und Bereiche der Grundausbildung jedes Kindes
- sprachregionale Lehrpläne
- festgelegte Grundanforderungen und eine Überprüfung der Zielerreichung
- Blockzeiten und freiwillige Tagesstrukturen für die Kinder
Ein paar Fragen ...
Warum stimmt der Kanton Freiburg ab?
Freiburg ist der einzige Westschweizer Kanton, der über das HarmoS-Konkordat abstimmt. Die Abstimmung erfolgt, weil es zu einem Referendum gekommen ist, das auf demokratische Weise zustande gekommen ist. Es ist im Interesse des Kantons Freiburg, das Konkordat anzunehmen, denn Freiburg sollte nicht zu einer Enklave innerhalb der Westschweiz werden. Die Isolation würde ein Widerspruch bedeuten, weil ja Freiburg seit dem 1. August 2009 das Westschweizer Konkordat anwendet, das alle HarmoS-Grundsätze enthält.
Ist der Zweijahreskindergarten in Frage gestellt, wenn HarmoS abgelehnt wird?
Würden die Freiburgerinnen und Freiburger HarmoS verwerfen, so würde das die Einführung des zweiten Kindergartenjahres, das der Grosse Rat im September 2008 gutgeheissen hat, keineswegs in Frage stellen. Fast die Hälfte der freiburgischen Schulkreise bieten dieses 2. Jahr bereits an und rund zwanzig weitere werden es ab dem Schuljahr 2010/2011 einführen.
Weshalb werden zwei Jahre Kindergarten mit HarmoS obligatorisch?
Das Konkordat vereinheitlicht eine bereits weit verbreitete Praxis, denn diese zwei Kindergartenjahre sind für 86% der Kinder in der Schweiz eine Realität. Nur drei Kantone darunter auch Freiburg hatten noch kein zweites Kindergartenjahr.
Kann der Schuleintritt aufgeschoben werden?
Die Kantone sind für die Anwendung der Grundsätze von HarmoS verantwortlich. Freiburg will die Zuständigkeit für den Einschulungsentscheid den Eltern überlassen. Wie geht das? Mit einem Brief an die Inspektorin oder den Inspektor und einem Gespräch mit ihr oder ihm können die Eltern den Schuleintritt ihres Kindes aufschieben, wenn sie meinen, dass es noch nicht reif dafür ist. Die Verpflichtung, zwei Kindergartenjahre zu absolvieren, bleibt jedoch bestehen.
Wird mit Harmos nicht den Eltern die Verantwortung entzogen?
Ganz im Gegenteil! Die Eltern werden mit HarmoS noch vermehrt als Partner der Schule einbezogen, sei es für den Einschulungsentscheid oder zur besseren Überprüfung der Kenntnisse, die ihr Kind erworben hat.
Entstehen mit HarmoS viele Mehrkosten?
Es ist falsch zu behaupten, HarmoS verursache viele Mehrkosten. Ganz besonders in Bezug auf den Kanton Freiburg, der die HarmoS-Voraussetzungen bereits weitgehend erfüllt. Mehrkosten entstehen einzig mit dem früheren Beginn des Englischunterrichts, der ab 2013 vorgesehen ist. Die Tagesstrukturen sind freiwillig und sind von denjenigen zu bezahlen, die sie auch tatsächlich nutzen.
Bedeuten Blockzeiten, dass die Kinder den ganzen Tag in der Schule sind?
Nein. Wird HarmoS angenommen, verpflichtet sich Freiburg dazu, die Unterrichtszeit in Blockzeiten zu organisieren. Es handelt sich also nicht um eine Tagesschule, sondern vielmehr darum, dass der Unterricht für alle Kinder einer Schule oder eines Schulkreises zur gleichen Zeit beginnt und zur gleichen Zeit aufhört.
Wird das Niveau der freiburgischen Schule sinken?
Die freiburgische Schule hat in den letzten internationalen PISA-Studien sehr gut abgeschnitten. Wenn HarmoS angenommen wird, besteht für Freiburg keine Gefahr, dass das Bildungsniveau sinkt, denn das Konkordat legt für alle Schweizer Schülerinnen und Schüler Grundanforderungen fest. Jeder Kanton kann höhere Anforderungen festlegen, wenn er will. Freiburg will diese Möglichkeit nutzen, um sein Bildungsniveau zu erhalten und noch zu verbessern.
Direktion für Erziehung, Kultur und Sport, Spitalgasse 1, 1701 Freiburg, Tel.: 026 305 12 06, E-Mail: eksd@fr.ch, www.admin.fr.ch/dics/de/pub/index.cfm
Weitere Auskünfte erteilen:
www.edk.ch
www.lehrplan.ch
Pro HarmoS: www.harmos-freiburg-ja.ch
Contra HarmoS: www.harmos-nein.ch
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