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Gemeinderats-News

Der Gemeinderat informiert

Verkauf SBB-Tageskarten: gleiche Tarife im 2010

Im 2010 kann die Gemeinde Fräschels - wie bereits in den letzten Jahren - zwei SBB-Karten pro Tag anbieten. Die Tarife bleiben unverändert (Fr. 35.-- pro Tageskarte).

Die Tageskarten können via E-Mail unter gemeindeschreiberei@fraeschels.ch bestellt werden oder persönlich / per Telefon (031 755 69 46) während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:


Montag, Mittwoch: 08.00 Uhr - 10.00 Uhr

Dienstag: 18.00 Uhr - 19.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Die Abholung der Tageskarten erfolgt ebenfalls während diesen Öffnungszeiten.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass reservierte Tageskarten innerhalb einer Woche abgeholt werden müssen und nicht mehr zurückgenommen werden.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Papiliorama Kerzers - Info Gratiseintritte

Nach Vereinbarung mit der Direktion des Papilioramas in Kerzers können seit dem 01.10.05 sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner von Fräschels zwei Mal pro Jahr das Papiliorama in Kerzers gratis besuchen. Wir bitten Sie, jeweils ein gültiges Ausweisdokument für die Eintrittskontrolle mitzunehmen.

Neue Konstituierung des Gemeinderates

Der Gemeinderat hat sich am 11.05.2010 neu konstituiert. Als Ammann wurde Alois Schwarzenberger gewählt (bisher). Zum Vize-Ammann hat der Gemeinderat William Frey bestimmt (bisher). W. Frey hat die Ressorts vom ehemaligen Gemeinderat R. Stoller übernommen. Die neue Gemeinderätin Lotti Moser übernimmt die bisher von William Frey ausgeübten Ressorts (Details s. unter Rubrik "Gemeinderat").

Aus der Gemeindeversammlung vom 6. Mai 2010

Der Ammann Alois Schwarzenberger konnte 61 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger begrüssen. Als Stimmenzähler wurden Hans Mori und Martin Jenny gewählt.

Die Versammlung genehmigte folgende Traktanden:

  • Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2009
  • Rechnung 2009 (Laufende Rechnung sowie Investitionsrechnung)
  • Neues Feuerwehrreglement

Traktandum Sanierung Gemeindestrassennetz (Festbelag)

Wie bereits in der Botschaft zur Gemeindeversammlung mitgeteilt, hat der Oberamtmann den Beschluss vom 03.12.2009 zu diesem Geschäft aufgehoben. Der Grund dafür war ein Verfahrensfehler und die anschliessend erfolgte Beschwerde eines Stimmbürgers. Deshalb hat die Versammlung am 06.05.2010 über den Rückweisungsantrag des Stimmbürgers dieses Traktandum betreffend abgestimmt. Die Versammlung stimmte dem Rückweisungsantrag zu. Das hat zur Folge, dass die vier Strassenstücke nicht wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2010 saniert, sondern nun in ein Gesamtprojekt integriert werden. Der Gemeinderat hat bereits mit der Bestandesaufnahme des Zustands des Gemeindestrassennetzes im Bereich der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Unterhaltskörperschaft, dem Geometerbüro Stauffacher sowie der Kantonsbehörde begonnen. Sobald das neue Projekt ausgereift ist, wird dieses der Gemeindeversammlung vorgestellt und dessen Genehmigung beantragt.

Arbeitsgruppe "Gemeinsam für die Zukunft"

Die Versammlung wählte Christa Schwab, Françoise Bersier Theler, Fritz Gebhard, Jürg Etter und Ulrich Zürcher in die Arbeitsgruppe. Der Gemeinderat gratuliert den gewählten Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl und dankt ihnen für die Bereitschaft zur Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe. Informationen

Erweiterter Ausbau Breitbandnetz Swisscom
Theo Hirschi

Auf Anregung eines Bürgers hat sich der Gemeinderat bei Swisscom nach einer Möglichkeit erkundigt, das VDSL-Breitbandnetz in der Gemeinde Fräschels weiter auszubauen. Eigentlich wäre dieser Ausbau im Einzugsgebiet von Fräschels gemäss dem heutigen Planungstand seitens Swisscom erst in 6 - 10 Jahren vorgesehen. Aufgrund der Anfrage des Gemeinderates ist Swisscom jedoch bereit, diesem Wunsch entgegen zu kommen. Hierfür hat Swisscom mit dem Gemeinderat eine Vereinbarung getroffen. Das Glasfaserkabel wird voraussichtlich im 1. Quartal 2011 bis nach Fräschels installiert. Somit wird Fräschels eine der ersten "kleinen" Gemeinden sein, welche anschliessend Multimedia-Dienste nutzen kann (TV / Radio, Telefonie / Voice, Internet, VDSL).

Umbenennung Bau- und Feuerwehrkommission
Theo Hirschi

Die bestehende örtliche Bau- und Feuerwehrkommission wird ab sofort in "Bau- und Sicherheitskommission" umbenannt, gemäss Bezeichnung im neuen Feuerwehrreglement der Gemeinde Fräschels (Artikel 2, Absatz 3).

Basisstufe in Fräschels
Andrea Lengacher

Das Projekt Basisstufe kommt im Sommer 2010 zum Abschluss. Nach der Auswertung des Projektschlussberichts liegt jedoch die Entscheidung über die Zukunft der Basisstufe bei den Projektkantonen. Im Kanton Freiburg soll ab dem Schuljahr 2012/13 ein neues Schulgesetz in Kraft treten, das das künftige Einschulungsmodell regeln wird. Im Entwurf zum neuen Schulgesetz geht man vom aktuellen Modell Zweijahreskindergarten plus 1. und 2. Klasse aus; das Modell Basisstufe ist als Alternative möglich.

Im März 2010 hat die Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg entschieden, dass die drei Basisstufen-Klassen in Fräschels, Murten und Barberêche ganz sicher bis zur definitiven Einführung des neuen Schulgesetzes, d.h. für die Schuljahre 2010/11 und 2011/12, weitergeführt werden. Auch im Schulkreis Kerzers - Fräschels ist somit die Weiterführung der Basisstufe für die nächsten zwei Schuljahre sicher. Die weitere Zukunft ist abhängig vom neuen Schulgesetz. Standort bleibt vorerst das Schulhaus Fräschels.

Nutzung altes Pumphaus zu Bewässerungszwecken
William Frey

Beim Gemeinderat sind Anfragen von der Unterhaltskörperschaft Fräschels und der Firma Bioleguma für die Nutzung des alten Pumpwerks der Gemeinde Fräschels (ehemalige Wasserversorgung) für die Bewässerung von Gemüsekulturen eingegangen. Der Gemeinderat wird dieses Vorhaben mit den Interessenten prüfen. Diese Umnutzung muss anschliessend von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigt werden.

Sicherung Versickerungsgrube beim Bahnhof
Alois Schwarzenberger

Auf Anfrage des Gemeinderates und nach erfolgter interner Abklärung mit ihrem Rechtsdienst wird die SBB noch diesen Frühling einen Holzzaun in geringer Höhe zur Sicherung der Versickerungsgrube beim Bahnhof Fräschels aufstellen.

Begrüssung neue Gemeinderätin
Alois Schwarzenberger

Der Gemeinderat hat Frau Lotti Moser-Lauper anlässlich der Gemeinderatssitzung am 27.04.2010 als neues Ratsmitglied gewählt (Stille Wahl gemäss dem kantonalen Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Artikel 97). Denn Thomas Hurni, der bereits an der Wählerversammlung vom 20.04.2010 als Kandidat nominiert worden war, zog seine Kandidatur zurück, nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist eine zweite Kandidatenliste eingereicht wurde.

Nach ihrer Vereidigung durch den Oberamtmann kann Frau Moser ihr Amt als Gemeinderätin von Fräschels ausüben. Der Gemeinderat wünscht Lotti Moser viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihres Mandats.

Begrüssung neue Gemeindekassierin
Alois Schwarzenberger

Der Gemeinderat hat Frau Tanja Kolly als neue Gemeindekassierin gewählt. Am 10. Mai 2010 hat sie ihre Arbeit aufgenommen. Die bisherige Gemeindekassierin, Frau Myriam Hänzi, wird Frau Kolly bis Mitte Juni 2010 einarbeiten. Der Gemeinderat heisst Tanja Kolly herzlich willkommen und wünscht ihr viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit.

Verabschiedung Gemeinderat
Alois Schwarzenberger

Gemeinderat Reinhard Stoller hat im März 2010 nach rund neun Jahren im Rat per sofort aus gesundheitlichen Gründen demissioniert. Der Gemeinderat dankt Reinhard Stoller für sein grosses Engagement zum Wohle der Gemeinde und wünscht ihm für die Zukunft vor allem gute Gesundheit.

Verabschiedung bisherige Gemeindekassierin
Alois Schwarzenberger

Die bisherige Gemeindekassierin, Frau Myriam Hänzi, hat offiziell per 30.04.2010 gekündigt. Myriam Hänzi war seit Juni 2004 im Amt. Der Gemeinderat dankt Frau Hänzi für ihre stets kompetente Mitarbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Die nächste Gemeindeversammlung findet am 02. Dezember 2010 statt


Sichere Weidezäune für Weide- und Wildtiere

Weidezäune sorgen dafür, dass Weidetiere nicht entweichen und ungebetene Gäste nicht eindringen können. Für Wildtiere hingegen stellen Zäune oftmals unnatürliche Grenzen in ihrem Lebensraum dar. Je nach Zauntyp und Standort des Zaunes können sie unüberwindbar sein oder aber gefährliche Fallen darstellen. Ein idealer Zaun hindert demnach Weidetiere am Ausbrechen aus der Weide, schützt sie gegen Gefahren von aussen und ist für Wildtiere leicht passierbar und ungefährlich.

Sowohl Weidetiere als auch viele Wildtiere sind Fluchttiere: Wenn sie einer Gefahr aus- gesetzt sind oder erschrecken, reagieren sie mit Flucht. Zäune werden auf der Flucht oft nicht mehr als Grenze erkannt und durchbrochen, übersprungen oder die Tiere rennen direkt in die Zäune. Schlimme Verletzungen durch ein hoffnungsloses Verheddern oder Hängenbleiben sind die Folgen, vor allem wenn ungeeignete Zäune eingesetzt werden. Häufig enden solche Unfälle schlussendlich tödlich.

Der «ideale Weidezaun»

  • stellt für Weidetiere eine sichtbare und akzeptierte Grenze dar
  • ist für Wildtiere sichtbar und durchlässig
  • verursacht keine Verletzungen, weder bei Menschen noch bei Tieren
  • kann nach Weidegang einfach entfernt werden (Mobilzaun)

Mehr Informationen: http://www.tierschutz.com/

Abgabe von Lebensmitteln auf Märkten oder Veranstaltungen

Das kantonale Laboratorium hat die Instruktionen bezüglich der Abgabe von Lebensmitteln anlässlich von Märkten und Veranstaltungen von kurzer Dauer in einem Dokument zusammengefasst. Ungeachtet des Ortes oder der Art wie die Lebensmittel abgegeben werden, ob in einem öffentlichen Lokal, während Veranstaltungen von kurzer Dauer oder auf Märkten, gilt das Lebensmittelrecht.

Diese Instruktionen sollen den Verantwortlichen von nicht ortsfesten Einrichtungen für den Lebensmittelhandel sowie den Organisatoren von Veranstaltungen von kurzer Dauer die Vorschriften in Bezug auf die Infrastrukturen, die Hygiene und die Selbstkontrolle in Erinnerung rufen.

Diese Instruktionen müssen bei der Erteilung einer Veranstaltungsgenehmigung den Verantwortlichen der Stände (Marktstände, Verkaufszelte, Verkaufsfahrzeuge und ähnliche nicht ortsfeste Einrichtungen) abgegeben werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Minimalanforderungen wird das Kantonale Laboratorium im Rahmen von offiziellen Inspektionen die Herstellung, die Verarbeitung sowie den Vertrieb von Lebensmitteln anlässlich dieser Veranstaltungen untersagen.

Die Instruktionen sind auf der Homepage des kantonalen Laboratoriums abrufbar:

http://admin.fr.ch/kl

25 Jahre Amt für Umwelt

Im Jahr 1985 trat das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) in Kraft; im selben Jahr wurde im Kanton Freiburg das Amt für Umwelt (AfU) geschaffen mit der Aufgabe, diese neuen rechtlichen Grundlagen umzusetzen.

Das Amt für Umwelt feiert dieses Jahr also sein 25-jähriges Bestehen. Daher organisiert das Amt in jedem Bezirk des Kantons eine Ausstellung mit interaktiven Vorführungen.

Am Donnerstag, 24. Juni 2010 (9.00 - 18.00 Uhr)

werden in Murten an einem Stand am Berntorplatz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Umwelt anwesend sein, um alle Fragen zum Thema Umweltschutz zu beantworten. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, den Stand zu besuchen und sich bei Vorführungen, interessanten Simulationen und spannenden Versuchen über Umweltschutz zu informieren.

Besondere Schwerpunkte bilden die Themen Lärm (Gehörschäden durch mp3-player, mp3-player mitbringen), Gewässer (Gewässerbewirtschaftung), Luft (Feuer ohne Rauch und ohne Feinpartikel), Abfall (Abfalltrennung), Boden (Versickerung durch Erdschichten) sowie belastete Standorte (Aufspüren von Schwermetallen im Boden).

Mehr Informationen: Tel. 026 305 37 6, sen@fr.ch oder auf www.fr.ch/sen.

Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Lehrabgänger-/innen

Das Parlament hat im Herbst 2009 eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Damit stehen für 2010 zusätzlich Gelder für Massnahmen zur Bekämpfung der rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Das SECO hat die nationale Koordination an die externe Organisation Stiftung Speranza übertragen.

Mit der finanziellen Beteiligung an Bildungsmassnahmen für stellensuchende Lehrabgänger/-innen soll deren Arbeitslosigkeit verhindert bzw. unterbrochen werden. Jugendliche Personen, nicht älter als 25 Jahre, mit Lehrabschluss sollen beim Erwerb von Weiterbildungszertifikaten unterstützt werden. Zusätzliche Qualifikationen verbessern die Chancen der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt.

Eine Weiterbildung beantragen können ausschliesslich Abgänger/-innen der beruflichen Grundbildung, d.h. Inhaber/-innen eines Eidgenössischen Berufsattests, eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines Eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses.

Die finanzielle Beteiligung des Bundes beträgt 50% der Weiterbildungskosten, höchstens aber CHF 5'000.00 pro Abgängerin oder Abgänger.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter "Weiterbildung" bei

www.stiftungsperanza.ch

Kontaktadresse:

Stiftung Speranza
Koordinationsstelle Weiterbildungen
Jurastrasse 4
5000 Aarau
Telefon 062 788 60 01
Email weiterbildung@stiftungsperanza.ch

"Zurück in die Zukunft" - Gesprächsrunden für Jugendliche und Eltern zum Thema Alkohol, Cannabis sowie Games & Online-Aktivitäten

Seit über einem Jahr bietet die Suchtpräventionsstelle Freiburg für Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren, welche (zu) oft Alkohol oder Cannabis konsumieren, Gesprächsrunden an.

Neu besteht nun auch das Modul Games und Online-Aktivitäten (Gamen, Chats, Forums, SMS, Poker, Fernsehen, usw.). Es richtet sich an alle Jugendlichen, die merken, dass Cyber-Welten eine grosse Faszination auf sie ausüben und sich ihr Interesse sowie ihre Freizeit weitgehend oder fast ausschliesslich auf Tätigkeiten am Bildschirm konzentrieren.

Das Angebot umfasst ein Erstgespräch mit dem/der Jugendlichen und den Eltern, Gruppengespräche für Jugendliche, Gruppengespräche für Eltern und/oder Einzelgespräche.

Mit "Zurück in die Zukunft" sollen Weichen gestellt und Unterstützung angeboten werden, bevor schwerwiegende Probleme entstehen.

Die Gesprächsrunden sind kostenlos und finden jeweils abends in der Suchtpräventionsstelle Freiburg statt.

Nähere Informationen sind unter folgender Adresse erhältlich:

Suchtpräventionsstelle Freiburg
Jurastrasse 29
1700 Freiburg
Tel. 026 321 22 00
Fax 026 321 22 02
info@prevention-fr.ch

Schweizer Pass/Biometrie

Was hat sich seit dem 1. März 2010 verändert?

Die Pässe 03 und 06 bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Pässe 10: Es sind nur noch neue, biometrische Pässe erhältlich. Die Pässe 10 enthalten alle biometrische Daten (elektronisch gespeichertes Gesichtsbild und digitale Fingerabdrücke).

Bestellungen sind ausschliesslich beim Amt für Bevölkerung und Migration, Sektor Schweizerpässe / Biometriezentrum in 1763 Granges-Paccot, Rte d'Englisberg 11, möglich.

Provisorische Pässe können auch nur noch beim Sektor Schweizerpässe / Biometriezentrum in Granges-Paccot bestellt werden.

Identitätskarten können wie bisher bei der Wohngemeinde oder ebenfalls beim Sektor Schweizerpässe - Biometriezentrum in Granges-Paccot beantragt werden.

Kombiangebot Pass und Identitätskarte: Bestellungen sind nur noch beim Sektor Schweizerpässe - Biometriezentrum in Granges-Paccot. möglich.

Preise und Gültigkeitsdauer (Preise (inklusive Porto)

Pässe 2010:

Erwachsene (ab 18 Jahren): 145 Franken Gültigkeitsdauer 10 Jahre

Kinder (0 - 18 Jahre): 65 Franken, Gültigkeitsdauer 5 Jahre


Identitätskarten:

Erwachsene (ab 18 Jahren): 70 Franken Gültigkeitsdauer 10 Jahre

Kinder (0 - 18 Jahre): 35 Franken Gültigkeitsdauer 5 Jahre


Kombiangebot (Pass/ID):

Erwachsene (ab 18 Jahren): 158 Franken Gültigkeitsdauer 10 Jahre

Kinder (0 - 18 Jahre): 78 Franken Gültigkeitsdauer 5 Jahre

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.schweizerpass.ch

Gemeinde Fräschels: Ortsplanungsrevision


Planungsziele

Die Planungskommission Fräschels analysierte als erste Massnahme die aktuelle Ortsplanung, welche im Jahr 1997 von der Baudirektion genehmigt wurde. Anhand der ehemaligen Problemliste kann heute festgestellt werden, dass der Grossteil der damals anstehenden Planungsaufgaben erfolgreich erledigt werden konnte. Die Ortsplanung 1997 verhalf der Gemeinde bis heute zu einer kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung.

Die nachfolgenden Planungsziele wurden von der Planungskommission erarbeitet und nach dem Mitwirkungsverfahren vom Gemeinderat genehmigt. Sie dienen der Gemeinde Fräschels als Grundlage für die Umsetzung der Ortsplanungsrevision ab 2008. Sie beinhalten planerische Grundsätze aus dem allgemeinen Leitbild und den Legislaturzielen 2006 - 2011 des Gemeinderates.

Vision / Oberziel:

Die Gemeinde Fräschels möchte unter Berücksichtigung ihrer ökonomischen Möglichkeiten eine nachhaltige und qualitative Entwicklung zulassen. Innerhalb der nächsten Planungsperiode von 15 Jahren (bis ca. 2025) sollen raumplanerische Kapazitäten für ein Bevölkerungswachstum bis auf max. 800 Einwohner zur Verfügung stehen.

Die Gemeinde Fräschels strebt insbesondere eine Entwicklung an als:

  • Attraktives Dorf für die Landwirtschaft und das Gewerbe
  • Wohnort mit einer hohen Lebensqualität

Der Einbezug der Bevölkerung ist den Gemeindebehörden in allen Planungsphasen ein elementares Anliegen!

Mit den umliegenden Gemeinden wird eine planerische Zusammenarbeit angestrebt.


Einzelziele nach Themen:

Bemerkung: Die Reihenfolge der Themen und Aussagen ist nicht wertend und ohne Bedeutung!


Dorfentwicklung / Wohnen

  • Prüfung und allfällige Anpassungen nicht überbauter Bauzonen

  • Übernahme des Quartierplanes Bärgli-Rainacher (genehmigt 1988) in eine normale Bauzone (unter Berücksichtigung der Qualitäten der vorhandenen Überbauungsstruktur)

  • Einzonung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauernbetrieben im Dorf (Grundlage für mögliche Um-/Ausbauten und damit Nutzung bestehender Bauvolumen)

  • Schaffung geeigneter Baulandreserven für eine aktive Landpolitik der Gemeinde

  • Anpassung Regelungen für geschützte Bauten hinsichtlich praktikabler Umgestaltungen

  • Förderung von Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen jeglicher Art


Wirtschaft / Landwirtschaft

  • Schaffung geeigneter Voraussetzungen für Landwirtschaft und Gewerbe (zur Verhinderung der Entwicklung zum reinen "Schlafdorf" und Erhaltung des Schulstandortes)

  • Schaffung spezieller Zonen für eine geordnete Entwicklung von Treibhäusern aller Arten


Verkehr

  • Fortsetzung der Sanierungsmassnahmen zur Sicherung der Hauptstrasse (insbesondere Dorfeinfahrten)

  • Zusätzliche Verkehrserschliessung in die Industriezone (neue Nutzung Areal Ziegelei)

  • Entflechtung Konfliktpotential Mehrfachnutzung Veloverbindung nach Kerzers

  • Verbindung Golaten / Wileroltigen regeln (Vereinbarung Nutzung und bauliche Massnahmen)

  • Verbindung Nebenstrassen Kerzers / Kallnach regeln (Verbesserung Situation Rübentransporte)

  • Ausbau Gemeindestrasse Rebenweg (Erschliessung landw. Siedlung E. Hurni)

  • Massnahmen zur Verminderung Immissionen durch den zunehmenden Verkehr

  • Unterhalt und Sanierung Flurstrassen

  • Lösung Parkplatzproblem Schützenhaus


Natur / Landschaft / Umwelt / Energie

  • Erhaltung und Förderung der traditionellen Obstgärten und der ortsprägenden Naturobjekte

  • Anpassung Nutzungsplanung Naturobjekte an aktuelle Gegebenheiten (Hecken, Feldgehölze, Feuchtgebiete, Trockenstandorte, Ökoausgleichsflächen usw.)

  • Anpassung der Gewässerschutzzonen (Projekt Geologe in Bearbeitung)

  • Optimierung der Energienutzung der Gemeinde


Gemeindeeigene Liegenschaften

  • Nutzungskonzept Werkhof Grube

  • Prüfung und allenfalls Schaffung von Reserveflächen für öffentliche Nutzungen


Ver- und Entsorgung

  • Initiierung einer Druckwasserversorgung in der Landwirtschaftszone (Gemeinde ist grösster Landbesitzer)

  • Entwässerung Oberflächenwasser von Landwirtschaftszone zu Quartier Bärgli-Rainacher


Genehmigt durch den Gemeinderat Fräschels am 6. November 2007


August 2007 / rev. 26. Oktober 2007 / J.B.

Neues Raumplanungs- und Baugesetz

Per 1. Januar 2010 sind das neue kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vom 2. Dezember 2008 sowie das Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) vom 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung ist, dass neu von einer Geschossflächenziffer und nicht mehr von einer Ausnützungsziffer gesprochen wird.

Folgende Aktivitäten sind bewilligungspflichtig:

8. KAPITEL: Baubewilligung, 1. ABSCHNITT; Bewilligungspflicht und Befreiung von der Bewilligung, anwendbares Verfahren (Art. 135 und 139 RPBG).

Art. 84 Bewilligungspflicht

a) Nach dem ordentlichen Verfahren (= "grosses" Baugesuch)

Nach dem ordentlichen Verfahren sind baubewilligungspflichtig:

a) der Bau neuer Gebäude, der Abbruch (unter Vorbehalt von Artikel 150 Abs. 1 RPBG), der Wiederaufbau, die Vergrösserung und Aufstockung;

b) Ausbesserungen und Umbauten, welche die Gebäudestruktur, die schützenswer-ten Elemente oder die Zweckbestimmung der Räume verändern;

c) Nutzungsänderungen von Räumen und die Änderungen von Anlagen, die die Um-welt beeinträchtigen könnten, insbesondere neue Anlagen im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 Bst. a der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), wesentlich geänderte Anlagen im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 und 3 der Lärmschutz-Verordnung (LSV), geänderte Anlagen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) sowie Anlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Artikel 9 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG) unterstehen;

d) Heizungsanlagen und damit verbundene technische Anlagen unter Vorbehalt

e) von Artikel 85 Abs. 1 Bst. d;

f) Solaranlagen mit mehr als 50 m2 Fläche;

g) Tiefbauwerke, wie Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauern, die höher sind als 1,20 m ab gewachsenem Boden, Lärmschutzmauern und -wände, Leitungen, Kanalisationen, Wasserfassungen, der Ausbau von Wasserläufen sowie die Zu-gänge zu einer öffentlichen Strasse, der summarische Ausbau von Gemeindestrassen, die Strassen und Brücken, die nicht unter die Strassengesetzgebung fallen;

h) der Kiesabbau, die Deponien und die Steinbrüche sowie alle Anlagen, die mit diesen Installationen zusammenhängen;

i) Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie Sportplätze, Eisbahnen, Häfen, öffentliche Schwimmbäder und Badestrände, Schiessstände und -anlagen, Motocrosspisten, Kartbahnen, Modellbahnen, Kunstschneeanlagen, Camping- und Wohnwagenplätze;

j) alle Anlagen und Arbeiten, welche die Bodenform oder das Bild einer Landschaft, eines Ortes oder eines Quartiers merklich verändern. Vorbehalten bleibt Artikel 85 Abs. 1 Bst. a;

k) Sanierungsarbeiten, die mit einer Bodenveränderung verbunden sind;

l) Tankstellen, Silos und Behälter jeder Art;

m) Sendeanlagen, die der NISV unterstehen;

n) Treibhäuser und Tunnels für die Landwirtschaft, den Gemüse- und Gartenbau, die für den ganzjährigen Betrieb bestimmt sind.

Art. 85 b) Nach dem vereinfachten Verfahren (= "kleines" Baugesuch)

1 Nach dem vereinfachten Verfahren sind baubewilligungspflichtig:

a) Stützmauern bis zu einer Höhe von 1,20 m ab gewachsenem Boden und die Einfriedungsmauern;

b) Unterhalts-, Ausbesserungs- und Renovationsarbeiten an Dach und Fassade, die das Aussehen des Bauwerkes wesentlich verändern;

c) Nutzungsänderungen und Anlageänderungen, die weder Arbeiten erfordern noch die Umwelt beeinträchtigen;

d) Wechsel von Heizsystemen einschliesslich der erforderlichen Arbeiten zur Einrichtung der neuen Anlage;

e) Sanitäranlagen;

f) Solaranlagen bis zu einer Höchstfläche von 50 m2;

g) Abgrabungen und Aufschüttungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 m ab gewachsenem Boden und deren Fläche 500 m2 nicht überschreitet;

h) Tafeln und andere Reklameträger unter Vorbehalt von Artikel 84 Bst. i;

i) Automaten;

j) die übrigen geringfügigen Bauten und Anlagen, die nicht zu Wohn- und Arbeits-zwecken genutzt werden und auch nicht als solche nutzbar sind, wie Radioantennen, Hütten für Kleintiere (Hühnerställe, Kaninchenställe...), Garagen, Autounterstände oder Parkplätze, Gartenhäuser, unbeheizte Wintergärten, Biotope, private Schwimmbäder.

2 Im Zweifelsfalle holt der Gemeinderat vorher das Gutachten der Oberamtsperson ein.

Bitte beachten: Alle Baugesuche müssen termin- und fristgerecht bei der Gemeinde eingereicht werden; mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden.

Das gesamte Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) ist im Internet veröffentlicht.

http://admin.fr.ch/de/data/pdf/publ/rof_2009/2009_133_d.pdf

Herzliche Gratulation!

Mit den besten Wünschen zum Geburtstag im Jahr 2010

80-jährig:

Notz Charles 15. Mai

Etter Hanna 22. August

Zürcher Mina 30. August

Stoller Werner 29. September

81-jährig:

Kramer Marie 10. Februar

Kramer Ernst 07. April

Probst Fritz 06. Mai

Hunziker Nelly 17. August

Böhlen Heidi 20. September

Kramer Adelheid 20. Dezember

82-jährig:

Etter Alfred 08. September

83-jährig:

Nussbaumer Albert 03. Januar

Blunier Gertrud 07. Februar

84-jährig:

Aeschlimann Margrit 11. Mai

Böhlen Walter 01. Juni

Aeschlimann Fritz 27. Juni

Hurni Alfred 26. November

86-jährig:

Schneiter Nanette 08. Januar

Etter Bethli 16. März

Etter Dora 22. April

Weber Hermann 29. Oktober

87-jährig:

Zaugg Jarmila 30. September

88-jährig:

Etter Arthur 07. Mai

Hurni Fritz 14. Mai

Mori Bertha 28. Juli

Kramer Frieda 27. Dezember

89-jährig:

Kramer Anna Adelheid 27. August

Etter Erika 27. September

90-jährig:

Glauser Irma 25. August

Gutknecht Martha 04. Dezember

91-jährig:

Hurni Martha 27. Februar


92-jährig:

Zaugg Hans 28. April

Kramer Anna Hilda 01. Juli


© Gemeinde Fräschels 2001, letzte Aktualisierung 20.05.10