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Gemeinde

Gemeinderat

Leitbild Gemeinderat

Legislaturziele Gemeinderat

Kommissionen

Gemeindeverwaltung

Reglemente

Leitbild des Gemeinderates

1. Grundsätzliches

Der Gemeinderat

  • 1.1 fördert die Lebensqualität, indem er für ein gesundes Gleichgewicht zwischen Wohnen, Arbeit, Natur und Kultur sorgt.
  • 1.2 will, mit den umliegenden Gemeinden, v.a. mit Kerzers als regionales Zentrum zusammenarbeiten, Dienstleistungen- und Infrastrukturangebote in regionaler Zusammenarbeit angehen und gemeinsam tragen.
  • 1.3 erwartet und unterstützt die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger.
  • 1.4 fördert durch offene und zielgerichtete Information die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Gemeinde.

2. Gemeindeentwicklung

Der Gemeinderat

  • 2.1 erachtet eine Einwohnerzahl von 600 als angemessen.
  • 2.2 schützt und verbessert die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser und Wald.
  • 2.3 setzt sich für die Erhaltung des Ortsbildes ein.
  • 2.4 will den Boden rationell nutzen, sowie den ländlichen Dorfcharakter beibehalten.
  • 2.5 setzt sich für eine den Lebensräumen angepasste Verkehrsführung ein und fördert den öffentlichen Verkehr.

    3. Soziales, Gesundheit, Bildung

    Der Gemeinderat

    • 3.1 setzt sich ein für eine soziale Versorgung.
    • 3.2 setzt sich ein für eine angemessene medizinische und pflegerische Betreuung der Bevölkerung.
    • 3.3 will, dass Kinder und Jugendliche in einer Umwelt aufwachsen können, die ihren Bedürfnissen entspricht.
    • 3.4 stellt in regionaler Zusammenarbeit genügend Schulraum sicher, unterstützt und fördert neue Schulformen und Bildungsangebote.

    4. Kultur, Sport, Freizeit

    Der Gemeinderat

    • 4.1 unterstützt zum Wohlbefinden der Gemeinschaft Kultur-, Sport - und Freizeitaktivitäten.
    • 4.2 unterstützt Initiativen von Institutionen und Privatpersonen im Rahmen der Erstellung und Erhaltung von Kulturgut.

    5. Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft Der Gemeinderat
    • 5.1 schafft gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Gewerbe, sowie Land- und Forstwirtschaft.
    • 5.2 fördert die Ansiedlung von Gewerbe.
    • 5.3 erhält und fördert die Waldungen mit ihren Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen.
    • 5.4 bevorzugt durch Vergabe von Pachtland die Landwirtschaftsbetriebe auf dem Gemeindegebiet.

    6. Finanzen

    Der Gemeinderat

    • 6.1 strebt einen stabilen Finanzhaushalt an mit einer Brutto-Verschuldung von höchstens Fr. 3'000.-- pro Einwohner.
    • 6.2 stellt genügend Mittel und Massnahmen für den laufenden Unterhalt der Infrastrukturen sicher.
    • 6.3 will im Verhältnis zum Dienstleistungsangebot eine angemessene Steuerbelastung.
    • 6.4 bewirtschaftet die gemeindeeigenen Liegenschaften nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
    • 6.5 überprüft regelmässig das Dienstleistungsangebot in Bezug auf die Bedürfnisse und das Verhältnis Aufwand / Nutzen.
    • 6.6 setzt die Gebühren so fest, dass damit sämtliche anfallenden Kosten gedeckt sind und dem Verursacher kostendeckend verrechnet werden.


    Fräschels, Juni 2006


    © Gemeinde Fräschels 2001, letzte Aktualisierung 28.08.06